Die Ablassmöglichkeiten zu Allerheiligen und Allerseelen Am Allerseelentag (bzw. bereits ab 12 Uhr des Allerheiligentags, 1.11.): vollkommener Ablass bei Besuch einer Kirche sowie Gebet von »Glaubensbekenntnis« und »Vaterunser« unter den gewöhnlichen Bedingungen (s.u). täglich vom 1. bis zum 8. November: vollkommener Ablass für die Verstorbenen bei Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen unter den gewöhnlichen Bedingungen (s.u.). Definition: Was ist ein Ablass? Der Katechismus der katholischen Kirche definiert den Ablass wie folgt (KKK1471): „Ein Ablass ist der Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.“ Voraussetzungen: Gemäß Kirchenrecht gibt es fünf Voraussetzungen zur Erlangung von ...